In der Europäischen Union gibt es mehrere Organe, die gemeinsam ein Gesetz beschließen müssen. Konkret: Die Europäische Kommission macht einen Gesetzesvorschlag und leitet diesen gleichzeitig an das Parlament und den Rat der Europäischen Union (=Ministerrat) weiter. Im Parlament wird der Gesetzesvorschlag zunächst einem Ausschuss zugewiesen.
Wie dir wahrscheinlich aufgefallen ist, ist die Gesetzgebung in der EU etwas langwieriger und komplizierter als in Österreich. Aber das ist auch nicht weiter verwunderlich. Es muss auf eine viel größere Anzahl von Interessen und Sichtweisen eingegangen werden, wobei manche nur für bestimmte Länder von Bedeutung sind. Weiters muss hier nicht nur auf das Interesse von acht Millionen Bürgerinnen und Bürgern, sondern knapp einer halben Milliarde Bürger/innen eingegangen werden.