Gesetzgebung der EU

In der Europäischen Union gibt es mehrere Organe, die gemeinsam ein Gesetz beschließen müssen. Konkret: Die Europäische Kommission macht einen Gesetzesvorschlag und leitet diesen gleichzeitig an das Parlament und den Rat der Europäischen Union (=Ministerrat) weiter. Im Parlament wird der Gesetzesvorschlag zunächst einem Ausschuss zugewiesen.

Wie dir wahrscheinlich aufgefallen ist, ist die Gesetzgebung in der EU etwas langwieriger und komplizierter als in Österreich. Aber das ist auch nicht weiter verwunderlich. Es muss auf eine viel größere Anzahl von Interessen und Sichtweisen eingegangen werden, wobei manche nur für bestimmte Länder von Bedeutung sind. Weiters muss hier nicht nur auf das Interesse von acht Millionen Bürgerinnen und Bürgern, sondern knapp einer halben Milliarde Bürger/innen eingegangen werden.

Der Weg zum Gesetz

Ausschuss

Im Europäischen Parlament gibt es eine Vielzahl an Ausschüssen.

Es gibt Ausschüsse beispielsweise für auswärtige Angelegenheiten, Budget, Kultur und Bildung, Recht, usw.. In diesen Ausschüssen werden die Gesetzesentwürfe bearbeitet und gegebenenfalls Änderungsvorschläge formuliert, um sie später in der Plenarsitzung einzubringen. Je nach Größe der Partei ist eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter in ein bis zwei Ausschüssen tätig. Dies hat den Vorteil, dass sie/er sich auf einen bestimmten Themenkreis spezialisieren kann und auf dem Gebiet Experte ist. In einem Ausschuss sitzen Vertreter/innen aller Parteien und die Sitzungen finden öffentlich statt.

1. Lesung

Das Parlament diskutiert den Vorschlag und kann in einer Stellungnahme eventuelle Änderungen vorschlagen.

Der Ministerrat berät den Vorschlag des Parlaments.

A: Er stimmt dem Parlament zu – Das Gesetz ist erlassen.
B: Er ist ganz oder nur in bestimmten Bereichen anderer Meinung. Der Rat beschließt einen sogenannten “gemeinsamen Standpunkt” und leitet ihn ans Parlament weiter.

2. Lesung

Das Parlament berät den “gemeinsamen Standpunkt” des Rates und

A: stimmt den vorgeschlagenen Änderungen zu. Das Gesetz ist erlassen.
B: lehnt ihn mit absoluter Mehrheit ab. Das Gesetz ist gescheitert.
C: macht einen neuen Vorschlag

Der Rat setzt sich erneut mit dem Vorschlag auseinander.

A: Die Änderungen werden mit qualifizierter Mehrheit gebilligt.
B: Den Änderungen wird nicht zugestimmt.

Vermittlungsausschuss

Werden die Änderungen nicht gebilligt, wird ein Vermittlungsausschuss eingesetzt.

Der Vermittlungsausschuss besteht je zur Hälfte aus Mitgliedern des Parlaments und des Rates. Sie sollen einen gemeinsamen Entwurf erstellen, mit dem beide Seiten einverstanden sind.

Kommt kein “gemeinsamer Entwurf” zustande, ist das Gesetz endgültig gescheitert.
Kommt ein Entwurf zustande und wird diesem sowohl im Rat als auch im Parlament zugestimmt (3. Lesung im Rat und Parlament), ist das Gesetz erlassen.

Das Gesetzgebungsverfahren in animierter Form ist auf der Homepage des Parlaments zu finden.