Geschichte der EU

1950 Schumann-Erklärung - Geburtsstunde der Europäischen Union

Am 9. Mai 1950 wurde der Grundstein für die EU gelegt, indem der französische Außenminister Robert Schuman den Plan vorlegte, die Kohle- und Stahlproduktion von Deutschland und Frankreich zu vereinen, um durch die gemeinsame Produktion die Zusammenarbeit zu fördern und Kriege zu verhindern.

1952 Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)

Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg und Italien gründen die “Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl”, um durch politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit ewigen Frieden in Europa zu gewähren.

1957 Gründung der Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM)

EURATOM setzt sich für die friedliche Nutzung der Atomenergie ein.

Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg und Italien unterzeichnen die “Römischen Verträge” und gründen damit die “Europäische Wirtschaftsgemeinschaft” und die “Europäische Atomgemeinschaft”.

Die EWG hat den internen Abbau von Zöllen und Handelshemmnissen zum Ziel. EURATOM will die friedliche Nutzung der Kernenergie und die gemeinsame Forschung gewährleisten, sowie die Sicherheitsvorschriften vereinheitlichen.

Das Jahr 1957 gilt für viele als eigentliches Geburtsjahr der EU. Sie baut heute auf die bedeutsamen “Römischen Verträge” auf, die der EU ihren Grundcharakter geben.

1967 Fusion der Europäischen Gemeinschaften zur Europäischen Gemeinschaft

Die Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG, EURATOM) werden zur Europäischen Gemeinschaft (EG) und bekommen gemeinsame Verwaltungsorgane.

1973 Norderweiterung

Die Länder Dänemark, Großbritannien und Irland treten der Europäischen Gemeinschaft bei, wodurch die Zahl der Mitgliedsländer auf neun steigt.

1979 Wahl des Europaparlaments

Die erste Direktwahl des damals 410 Mitglieder umfassenden Europaparlaments findet statt.

1981 Erste Süderweiterung

Griechenland tritt der Europäischen Gemeinschaft bei – diese zählt nun zehn Mitgliedsländer.

1985 Schengener Abkommen

Das 1985 unterzeichnete Schengener Abkommen tritt zwischen Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Portugal und Spanien in Kraft. Das Übereinkommen regelt die Durchführung und die Voraussetzungen, unter denen der freie Personenverkehr gewährleistet wird. Später treten diesem Übereinkommen auch Italien, Griechenland, Dänemark, Finnland und Schweden bei. Österreich ist dem Abkommen 1998 voll beigetreten. Mit Norwegen und Island bestehen Kooperationsabkommen. Großbritannien und Irland sind zwar EU-Mitglieder, gehören jedoch nicht zum Schengen-Raum.

1986 Zweite Süderweiterung

Die Länder Spanien und Portugal treten bei – die Zahl der Mitgliedsländer steigt auf zwölf.

1987 Einheitliche Europäische Akte (EEA)

Die 1986 unterzeichnete Einheitliche Europäische Akte tritt in Kraft, welche eine umfassende Änderung der Römischen Verträge vorsieht, indem die Aufgabenbereiche und die Befugnisse der Gemeinschaft erneuert und die Entscheidungsstrukturen reformiert werden.

1993 Vertrag von Maastricht

Der 1992 unterzeichnete Vertrag von Maastricht tritt in Kraft und stellt eine tiefgreifende Änderung der Europäischen Gemeinschaft dar. Durch diesen Vertrag wurde die Europäische Union geschaffen, die auf drei Pfeilern basiert, nämlich den Europäischen Gemeinschaften, der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen. Diese drei Pfeiler werden auch als das “Drei-Säulen-Modell der EU” bezeichnet.

Weiters wurden in diesem Jahr die Kopenhagener Kriterien erlassen. Diese Kriterien sind von den potentiellen Beitrittsländern zu erfüllen, um als vollständiges Mitglied der EU aufgenommen zu werden.

1995 Beitritt von Österreich, Schweden und Finnland

Die Länder Österreich, Schweden und Finnland treten der EU bei. Die Zahl der Mitgliedsländer steigt somit auf fünfzehn.

1997 Vertrag von Amsterdam

Mit dem 1997 unterzeichneten Vertrag wurden die Grundlagen der Union ein weiteres Mal wesentlich verändert. Der Vertrag von Amsterdam beschäftigt sich insbesondere mit folgenden Schwerpunkten:

  • Grundsatz zur Beschäftigungspolitik
  • Vertiefung der gemeinsamen Außen- u. Sicherheitspolitik (GASP)
  • Verbesserung der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres

1998 Gründung der Europäischen Zentralbank (EZB)

Am 1. Juli 1998 wird in Frankfurt die Europäische Zentralbank gegründet. Sie bildet gemeinsam mit den nationalen Zentralbanken aller 15 Mitgliedstaaten der EU das “Europäische System der Zentralbanken (ESZB)”.

1999 Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)

Die Wirtschafts- und Währungsunion tritt in Kraft. Der Euro wird in elf (später mit Griechenland zwölf) EU-Staaten zunächst als Buchgeld eingeführt.

2001 Unterzeichnung Vertrag von Nizza

Der Vertrag von Nizza umfasst den Entwurf einer europäischen Grundrechtscharta. Die Europäische Union wird weiters in vier Kernbereichen auf die nächste Erweiterung vorbereitet:

  • Größe und Zusammensetzung der Kommission
  • Stimmengewichtung im Rat
  • Ausweitung der Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit

Der Vertrag von Nizza musste dann von den 15 Mitgliedsländern ratifiziert werden, ehe er in Kraft getreten ist.

2002 Einführung des Euro

Seit dem 1. Jänner 2002 ist der Euro in 12 der 15 EU-Länder (in allen außer Dänemark, Schweden, Großbritannien) als Zahlungsmittel in Verwendung.

2002 Erweiterung der EU um 10 neue Mitgliedstaaten fixiert

Im Europäischen Rat werden die Verhandlungen mit zehn Beitrittskandidaten erfolgreich abgeschlossen: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Tschechische Republik, die Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern können zum 1. Mai 2004 als Mitglieder in die EU aufgenommen werden.

2003 Eröffnung der Regierungskonferenz

Am 4. Oktober wird in Rom im Rahmen einer Sondertagung des Europäischen Rates die Regierungskonferenz zur endgültigen Ausarbeitung einer Europäischen Verfassung eröffnet.

2003 Vertrag von Nizza tritt in Kraft

Am 1. Februar tritt der im Dezember 2001 unterzeichnete Vertrag von Nizza in Kraft.

2004 Erweiterung

Mit 1. Mai 2004 treten 10 neue Staaten aus Süd- Mittel- und Osteuropa der Europäischen Union bei. Dies stellt die bisher größte Erweiterungswelle dar. Die erweiterte Union hat somit 25 Mitgliedstaaten und eine Bevölkerung von knapp 450 Millionen.

2007 Erweiterung

Am 1. Januar 2007 werden Bulgarien und Rumänien in die Europäische Union aufgenommen. Die EU setzt sich somit aus 27 Mitgliedstaaten zusammen.

2007 Reformvertrag von Lissabon

Am 18./19. Oktober 2007 einigen sich die EU-Mitgliedstaaten auf den Reformvertrag von Lissabon, der die Union demokratischer, effizienter und transparenter gestalten soll. Detaillierte Informationen zum Vertrag von Lissabon findest du hier.

2013 Erweiterung

Im Jahr 2013 tritt Kroatien der Europäischen Union bei – die Union zählt nun 28 Mitgliedstaaten.