Wie Mitglied werden?
Im Jahre 1993 wurden in Kopenhagen die Voraussetzungen für einen EU-Beitritt formuliert. Diese sogenannten “Kopenhagener Kriterien” müssen alle Staaten, die in die Gemeinschaft der Europäischen Union eintreten wollen, erfüllen.
Die politischen Kriterien:
- institutionelle Stabilität (also demokratische und rechtsstaatliche Ordnung)
- Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten
- Integrationswilligkeit (die Verpflichtungen durch den Beitrag müssen mitgetragen werden)
Um Beitrittsverhandlungen überhaupt beginnen zu können, muss das erste Kriterium erfüllt werden.
Das wirtschaftliche Kriterium:
Voraussetzung ist eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck innerhalb des EU-Binnenmarktes standzuhalten.
Das acquis-Kriterium:
Das Kriterium bedeutet die Übernahme des gesamten gemeinschaftlichen EU-Rechts “gemeinschaftlichen Besitzstandes ” (Acquis communautaire) – die einzelnen Rechtsgebiete werden schließlich einzeln verhandelt.
Die Bedingungen für die Beitritte werden grundsätzlich in Abkommen festgelegt, dessen Bestandteile meist Übergangsregelungen sind, um den Beitritt eines Landes für beide Seiten “verträglich” zu machen. Diese Verhandlungen dauern normalerweise mehrere Jahre.
Die EU-Kommission legt jährlich so genannte Fortschrittsberichte vor, in denen die aktuellen Verhandlungsstände (es werden jeweils Einzelbereiche verhandelt) veröffentlicht werden.
Das Europäische Parlament muss zunächst dem Beitrittsabkommen mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder zustimmen, danach muss der Rat einstimmig zustimmen. Die Unterzeichnung der Abkommen obliegt dann den Staats- und Regierungschefs der EU und der Beitrittsländer. Mit der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden ist das Beitrittsverfahren abgeschlossen und die Abkommen treten in Kraft – das Beitrittsland wird dann zum Mitgliedsstaat.
Die EU ist nach wie vor attraktiv für viele europäische Staaten. Derzeit haben die Türkei, Kroatien und Mazedonien den offiziellen Status eines Beitrittskandidaten.