Der NÖ Landtag
Der Landtag ist das Parlament auf Landesebene. Wie auch die Nationalräte vertreten die Landtagsabgeordneten die Interessen ihrer Landesbürger.
Der Landtag wird für 5 Jahre gewählt (Legislaturperiode des Landtages). Wie auch der Nationalrat hat auch der Landtag einen Präsidenten, der die Sitzungen leitet. Ebenso gibt es Ausschüsse, in denen sich die Abgeordneten beraten und Gesetzesvorschläge ausarbeiten, die dann dem Landtag vorgelegt werden.
Im Gegensatz zum Nationalrat besteht der NÖ Landtag aus 56 Abgeordneten. Die Anzahl der Landtagsabgeordneten richtet sich nach der Größe des Bundeslandes. Nach der Landtagswahl 2013 ergab sich folgende Mandatsverteilung: VP 30 – SP 13 – TS 5 – FP 4 – Grüne 4
Der Landtag wählt die NÖ Bundesratsmitglieder, derzeit 12, die das Land Niederösterreich in der Länderkammer des Parlamentes vertreten.
Die Aufgaben des Landtages
Wahl der Landesregierung
Der Landtag wählt in der konstituierenden Landtagssitzung den Landeshauptmann und die vorgeschlagenen Mitglieder der Landesregierung.
Kontrolle der Landesverwaltung
Der Landtag kontrolliert die Landesregierung politisch durch die Anfragen an Landesräte und finanziell durch den Landesrechnungshof.
Beschluss von Landesgesetzen
Österreich ist ein sogenannter Bundesstaat, ein Staat, der sich aus insgesamt 9 Bundesländern mit eigenen Kompetenzen, Freiheiten und Rechten zusammensetzt. Neben den Bundesgesetzen, die im Nationalrat beschlossen werden und die in ganz Österreich gültig sind, gibt es deshalb auch die Landesgesetze. Sie werden in dem jeweiligen Bundesland beschlossen und sind nur dort gültig.
Damit es nun zu keinen Streitereien zwischen Bund und Land kommt, wer welche Gesetze beschließen darf, gibt es die Kompetenzverteilung. Sie legt genau fest, für welche Bereiche der Bund und für welche die Länder zuständig sind. Das Land NÖ ist für viele Bereiche zuständig, einige wichtige sind der Jugendschutz, die Wohnbauförderung, der Natur- und Landschaftsschutz, das Kindergartenwesen, das Baurecht, die Raumplanung, Jagd und Fischerei, Katastrophenhilfe usw.
Bürgerbeteiligung in NÖ
NÖ Landtagswahlen
Bei der Landtagswahl wählen die niederösterreichischen Landesbürger (= österreichische Staatsbürger, die in Niederösterreich ihren Wohnsitz haben) ihre politische Vertretung aus den 21 Verwaltungsbezirken, die zugleich auch die Wahlkreise sind, dabei gehören die Statutarstädte zu den Wahlkreisen, in den sie liegen.
Die jeweiligen Kandidaten werden durch die Parteien nominiert. In Niederösterreich gelten die gleichen Wahlgrundsätze wie bei allen anderen Wahlen in Österreich.
Wie auch bei der Nationalratswahl gibt es auch bei den Landtagswahlen die Möglichkeit einem Kandidaten eine Vorzugsstimme zu geben. Je mehr Vorzugstimmen diese Person erhält, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass diese in den Landtag einzieht.
Direkte Demokratie in NÖ
Auch auf Landesebene ist eine direkte Beteiligung der Bevölkerung an der Gesetzgebung möglich. Es können 50.000 Niederösterreicher – oder 80 Gemeinden – eine Gesetzesinitiative einbringen, die in der Folge vom NÖ Landtag verpflichtend behandelt werden muss.