Die NÖ Landesregierung

Die Landesregierung ist das oberste Verwaltungsorgan eines Bundeslandes.

Sie besteht in NÖ aus:

  • Landeshauptmann
  • 2 Landeshauptmannstellvertretern
  • 6 Landesräten

Der Landeshauptmann ist Chef der Landesregierung und vertritt das Bundesland nach außen hin. Er wird vom Bundespräsidenten angelobt, die Landesräte werden schließlich vom Landeshauptmann angelobt.

Die Landesregierung wird, wie die Bundesregierung, in bestimmten Bereichen (z.B. bei Regierungsvorlagen) als Kollegialorgan tätig. Die einzelnen Mitglieder der Landesregierung haben, wie die Mitglieder der Bundesregierung, ihren eigenen Wirkungsbereich.

Es gibt zwei wesentliche Unterschiede zur Bundesregierung: Die Landesregierung wird vom Landtag gewählt und in der Landesregierung müssen die Parteien im selben Verhältnis vertreten sein, wie sie in den Landtag gewählt werden (= Proporzregelung), d.h. obwohl die ÖVP die Mehrheit inne hat, bekommt die SPÖ einige Sitze in der Landesregierung. Kein Proporzregelung gibt es in Salzburg, Tirol, Steiermark, Burgenland, Vorarlberg und Wien, dort wird wie auf Bundesebene verhandelt.