Direkte Demokratie in Ö

Neben dem “klassischen” Wahlrecht gibt es noch folgende Möglichkeiten, wie man auf politische Entscheidungen Einfluss nehmen kann:

Volksabstimmung

Bei einer Volksabstimmung stimmt das Volk über einen Gesetzesentwurf ab. Der Vorteil dabei ist, dass sich der Nationalrat an das Ergebnis halten muss.

Wird eine Verfassungsänderung in den Grundsätzen, z.B. EU-Beitritt, durchgeführt oder verlangt die Mehrheit des Nationalrates eine solche, so ist es Pflicht, eine Volksabstimmung durchzuführen.

Volksbegehren

Hierbei kann sich jeder Bürger selbst darum bemühen, dass ein allgemeines Anliegen im Nationalrat behandelt wird. Zuerst sammelt man Unterschriften von insgesamt einem Promille der Bevölkerung, das sind im Moment ungefähr 8.000 Personen. Danach lässt die Bundeswahlbehörde (Innenministerium) in jeder Gemeinden eine Woche lang Unterschriftenlisten auflegen. Wird das Volksbegehren von mindestens 100.000 Personen unterzeichnet, so ist der Nationalrat verpflichtet, über dieses Thema zu beraten.

Volksbefragung

Wenn das Parlament zu einem Thema die Meinung des Volkes wissen will, so wird eine Volksbefragung durchgeführt. Obwohl das Ergebnis nicht bindend ist, hat die Vergangenheit gezeigt, dass diese Form der politischen Einbindung die Diskussion über das jeweilige Thema verstärkt und sich daraus oft neue Lösungsmöglichkeiten ergeben.

Parlamentarische Bürgerinitiative

Die parlamentarische Bürgerinitiative ermöglicht österreichischen Staatsbürgern konkrete Anliegen in den Nationalrat einzubringen. Das Thema der Bürgerinitiative muss lediglich Angelegenheit der Bundesgesetzgebung sein – das heißt: keine Landes- oder Gemeindethemen. Die Bürgerinitiative muss aber von mindestens 500 österreichischen, wahlberechtigten Staatsbürger unterstützt werden. Die einzelnen Schritte zur Einbringung einer Bürgerinitiative kann man auf Homepage des Parlaments nachlesen.

Ist die Initiative ordentlich eingelangt, kann jeder wahlberechtigte Bürger dann zusätzlich online seine Zustimmung geben – ganz einfach über die Homepage.

Parlamentarische Bürgerinitiativen werden schließlich im zuständigen Ausschuss des Parlaments diskutiert. Die Abgeordneten haben dabei unterschiedliche Möglichkeiten: Es können zum Beispiel Stellungnahmen (Meinungen/Einsätzungen) von Ministerien oder anderen Institutionen einholt werden oder Hearings mit Experten durchführen werden. Schlussendlich kann der Ausschuss für Bürgerinitiativen das Thema an einen Fachausschuss weiterleiten oder nur zur Kenntnis nehmen (das Thema wird dann nicht mehr behandelt).

Parlamentarische Petition

Eine Petition wird im Unterschied zu einer Bürgerinitiative von einem Nationalrat oder einem Bundesrat eingebracht. Das Thema muss wie bei der Bürgerinitiative einen bundespolitischen Bereich betreffen.

Wurde die Petition ordnungsgemäß eingebracht, kann auch sie von jedem wahlberechtigten Bürger online unterstützt werden. Die Zahl der Unterstützungserklärungen ist jedoch nur als Meinungsbarometer zu sehen – sie hat keinerlei Auswirkungen auf den parlamentarischen Prozess.

Die Petitionen werden in jedem Fall vom zuständigen Ausschuss für Petitionen behandelt und ähnlich entschieden, wie bei Bürgerinitiativen. Das heißt, die Petition kann einem Fachausschuss zugewiesen werden oder nur zu Kenntnis genommen werden.