Die Gewaltentrennung
Ein wesentliches Merkmal von demokratischen Staaten ist die Trennung der sogenannten Staatsgewalten: Gesetzgebung – Gerichtsbarkeit – Verwaltung.
Das Prinzip der Gewaltentrennung, also der gegenseitigen Kontrolle innerhalb des Staates beruht auf drei Säulen:
Gesetzgebung (= Legislative): Der Nationalrat und die Landtage beschließen die Gesetze.
- Gerichtsbarkeit (= Judikative): Ein Gericht fällt Urteile, wenn Gesetze missachtet werden.
- Verwaltung (= Exekutive): Die Verwaltungsorgane (Beispiel: Bundesregierung) sind für die Umsetzung der beschlossenen Gesetze zuständig.
Ziel der Gewaltentrennung ist die gegenseitige Kontrolle, damit keine der drei Bereiche zu große Macht erlangen kann.