Die Gewaltentrennung

Ein wesentliches Merkmal von demokratischen Staaten ist die Trennung der sogenannten Staatsgewalten: Gesetzgebung – Gerichtsbarkeit – Verwaltung.

Das Prinzip der Gewaltentrennung, also der gegenseitigen Kontrolle innerhalb des Staates beruht auf drei Säulen:

  • GewaltentrennungGesetzgebung (= Legislative): Der Nationalrat und die Landtage beschließen die Gesetze.
  • Gerichtsbarkeit (= Judikative): Ein Gericht fällt Urteile, wenn Gesetze missachtet werden.
  • Verwaltung (= Exekutive): Die Verwaltungsorgane (Beispiel: Bundesregierung) sind für die Umsetzung der beschlossenen Gesetze zuständig.

Ziel der Gewaltentrennung ist die gegenseitige Kontrolle, damit keine der drei Bereiche zu große Macht erlangen kann.