Unsere Rechtsordnung

Steht Gesetz über Verordnung?

Sicherlich hast du dich schon einmal gefragt, warum es bei den vielen Gesetzen nicht zu Widersprüchen und Überschneidungen kommt. Um diese zu vermeiden, gibt es den sogenannten Stufenaufbau der Rechtsordnung:

Je weiter man diese Pyramide hinabsteigt, umso mehr Normen gibt es. Ein darunter liegendes Gesetz darf nie einer darüber liegenden Norm widersprechen. Sollte dies der Fall sein, so ist diese Norm nur so lange gültig, bis sie vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wird. Die Normen, die von den Ländern festgelegt werden, sind genauso wichtig, wie jene, die vom Bund festgelegt werden.

Stufenbau der Rechtsordnung

1. Baugesetze

Österreich ist:

  • eine Demokratie. “Alle Macht geht vom Volk aus.” – Politische Vertreter werden gewählt und Entscheidungen demokratisch betroffen.

Das Gegenteil wäre die Diktatur: Die Macht geht vom “Diktator” (von einer Person) aus. – Er alleine bestimmt über Recht und Unrecht. Wahlen haben nur geringe Bedeutung, wenn es die Möglichkeit gibt.

  • eine Republik. Das Staatsoberhaupt ist ein gewählter Präsident.

Das Gegenteil wäre die Monarchie: Das Staatsoberhaupt ist ein König (auf Lebenszeit).

  • ein Bundesstaat. Die Aufgaben des Staates sind zwischen dem Bundesstaat als “Gesamtstaat” und den Bundesländern als Teilstaaten aufgeteilt. Und die Länder können im eigenen Wirkungsbereich selbständig Gesetze beschließen.

Das Gegenteil wäre der Zentralstaat (z.B. Frankreich), denn hier gibt es nur eine Stelle, die für das gesamte Land und somit für alle Gesetz zuständig ist.

  • ein Rechtsstaat. Diejenigen, die das Recht auf ihrer Seite haben, sollen sich durchsetzen. Es soll keine Selbstjustiz geben.

Das Gegenteil wäre zum Beispiel ein “Polizeistaat“, wo willkürlich ohne ordentlichen Gerichtsurteil über Recht und Unrecht entschieden wird.

  • ein gewaltentrennender Staat. Die Gesetzgebung (= Legislative), die Gerichtsbarkeit (= Judikative) und die Verwaltung (= Exekutive) müssen getrennt ein.

Das Gegenteil wäre ein Staat, der diese Trennung nicht kennt und wo die Gerichtsurteile zum Beispiel politisch motiviert sind und durch einen Dikator erlassen werden.

Änderungen der Baugesetze sind nur durch Volksabstimmungen möglich.

Nachrangig gibt es noch wichtige Staatszielbestimmungen, zu welchen sich der Staat Österreich bekennt, wie zum Beispiel der Neutralität, dem Umweltschutz, der umfassenden Landesverteidigung, dem Schutz von Volksgruppen usw.

2. EU-Recht

Das EU-Gemeinschaftsrecht beinhaltet alle Gesetze und Bestimmungen der Europäischen Union.

3. Bundesverfassungsgesetz

Hier sind die “Grundregeln” des Staates niedergeschrieben. Bei Änderungen braucht man keine Volksabstimmung, sondern eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat, wobei die Hälfte der Nationalräte bei der Abstimmung anwesend sein muss.

4. Bundesgesetze

Bundesgesetze sind alle Gesetze, die üblicherweise nichts mit dem Staatsaufbau zu tun haben.

Für Änderungen benötigt man eine absolute Mehrheit (50 % plus 1 Stimme) und es muss mindestens ein Drittel der Abgeordneten anwesend sein. Beispiele für Bundesgesetze sind die Straßenverkehrsordnung, das Steuerrecht, das Strafrecht usw.

5. Verordnungen

Eine Verordnung wird durch eine Verwaltungsbehörde (Gemeinde, Bezirkshauptmannschaft, Bundesland oder Ministerium) erteilt.

Beispiel:

Der Bezirkshauptmann oder die Bezirkshauptfrau deines Bezirks setzt aufgrund von Bauarbeiten die Geschwindigkeitsbegrenzung herab.

Die Verordnungen sind generelle Normen und somit für das gesamte Volk gültig.

6. Bescheide und Urteile

Bescheide und Urteile sind individuelle Normen, das bedeutet sie sind nur für eine Person bestimmt.

Beispiel:

Du bekommst einen Strafzettel von der Polizei oder wirst vor Gericht verurteilt.