Österreich ist:
- eine Demokratie. “Alle Macht geht vom Volk aus.” – Politische Vertreter werden gewählt und Entscheidungen demokratisch betroffen.
Das Gegenteil wäre die Diktatur: Die Macht geht vom “Diktator” (von einer Person) aus. – Er alleine bestimmt über Recht und Unrecht. Wahlen haben nur geringe Bedeutung, wenn es die Möglichkeit gibt.
- eine Republik. Das Staatsoberhaupt ist ein gewählter Präsident.
Das Gegenteil wäre die Monarchie: Das Staatsoberhaupt ist ein König (auf Lebenszeit).
- ein Bundesstaat. Die Aufgaben des Staates sind zwischen dem Bundesstaat als “Gesamtstaat” und den Bundesländern als Teilstaaten aufgeteilt. Und die Länder können im eigenen Wirkungsbereich selbständig Gesetze beschließen.
Das Gegenteil wäre der Zentralstaat (z.B. Frankreich), denn hier gibt es nur eine Stelle, die für das gesamte Land und somit für alle Gesetz zuständig ist.
- ein Rechtsstaat. Diejenigen, die das Recht auf ihrer Seite haben, sollen sich durchsetzen. Es soll keine Selbstjustiz geben.
Das Gegenteil wäre zum Beispiel ein “Polizeistaat“, wo willkürlich ohne ordentlichen Gerichtsurteil über Recht und Unrecht entschieden wird.
- ein gewaltentrennender Staat. Die Gesetzgebung (= Legislative), die Gerichtsbarkeit (= Judikative) und die Verwaltung (= Exekutive) müssen getrennt ein.
Das Gegenteil wäre ein Staat, der diese Trennung nicht kennt und wo die Gerichtsurteile zum Beispiel politisch motiviert sind und durch einen Dikator erlassen werden.
Änderungen der Baugesetze sind nur durch Volksabstimmungen möglich.
Nachrangig gibt es noch wichtige Staatszielbestimmungen, zu welchen sich der Staat Österreich bekennt, wie zum Beispiel der Neutralität, dem Umweltschutz, der umfassenden Landesverteidigung, dem Schutz von Volksgruppen usw.