Die Bundesversammlung

BundesversammlungDie Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates bilden gemeinsam die Bundesversammlung. Die Bundesversammlung ist nicht für die Beschlussfassung von Gesetzen zuständig (= keine gesetzgebende Körperschaft).

Die Bundesversammlung hat 4 wesentliche Funktionen:

  • Die Bundesversammlung nimmt die Angelobung des Bundespräsidenten vor.
  • Die Bundesversammlung kann entscheiden, ob der Bundespräsident behördlich verfolgt werden darf, wenn er die Verfassung verletzt hat.
  • Die Bundesversammlung kann auf Vorschlag des Nationalrates eine Volksabstimmung zur Absetzung des Bundespräsidenten beantragen.
  • Die Bundesversammlung kann über eine Kriegserklärung entscheiden.