Die Bundesversammlung
Die Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates bilden gemeinsam die Bundesversammlung. Die Bundesversammlung ist nicht für die Beschlussfassung von Gesetzen zuständig (= keine gesetzgebende Körperschaft).
Die Bundesversammlung hat 4 wesentliche Funktionen:
- Die Bundesversammlung nimmt die Angelobung des Bundespräsidenten vor.
- Die Bundesversammlung kann entscheiden, ob der Bundespräsident behördlich verfolgt werden darf, wenn er die Verfassung verletzt hat.
- Die Bundesversammlung kann auf Vorschlag des Nationalrates eine Volksabstimmung zur Absetzung des Bundespräsidenten beantragen.
- Die Bundesversammlung kann über eine Kriegserklärung entscheiden.