Der Bundesrat

BundesratDer Bundesrat ist die Länderkammer, d.h. im Bundesrat sitzen die Vertreter der Bundesländer. Die Mitglieder des Bundesrates werden von den Landtagen (= Parlamente der Bundesländer) gewählt und in den Bundesrat entsandt. Der Bundesrat wirkt bei der Gesetzgebung mit.

Er hat nur bei Gesetzen, die die Rechte des Bundesrates (Bsp.: Auflösung des Bundesrates) und der Bundesländer einschränken, ein absolutes Vetorecht, bei den anderen Gesetzen kann sich der Nationalrat mit einem Beharrungsbeschluss immer durchsetzen.

Im Bundesrat sitzen derzeit 61 Abgeordnete aus allen 9 Bundesländern. Sie sollen die Interessen der Bundesländer vertreten. Den Vorsitzenden im Bundesrat nennt man Bundesratspräsident. Beim Vorsitz wechseln sich die Bundesländer halbjährlich ab, dabei hat immer die stärkste Partei des jeweiligen Bundeslandes den Vorsitz.