Der Nationalrat

ParlamentAlle Gesetze, die für den Bundesstaat Österreich gelten werden durch Nationalrat und Bundesrat beschlossen. Dieses System nennt man Zweikammernsystem.

Die Legislaturperiode des Nationalrates (d.h. der Zeitraum bis zur nächsten Wahl) dauert 5 Jahre. Im Nationalrat sitzen 183 Abgeordnete, die aus allen Bundesländern kommen.

Aus den 183 Abgeordneten werden drei Nationalratspräsidenten gewählt. Ihre Aufgabe ist es, die Sitzungen zu leiten und bei diesen für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Sie werden vom Nationalrat frei gewählt – traditionell sind die drei Präsidenten aber von den drei stimmenstärksten Parteien.

Die verschiedenen Parteien im Nationalrat nennt man Klubs. Jede Partei hat ihren eigenen Parlamentsklub, da diese mehr Rechte haben ihre Kräfte bündeln können – ansonsten würde jeder einzelne Abgeordnete für sich “kämpfen”. Jeder Klub wählt aus seinen Reihen einen Klubobmann. Mindestens 5 Abgeordnete können sich zu einem Klub zusammenschließen – darunter ist das nicht möglich.

Der größte Teil der Arbeit im Nationalrat wird in den Ausschüssen erledigt. Jeder Abgeordnete ist in mindestens einem Ausschuss tätig und auf dem jeweiligen Gebiet “Spezialist”. Es gibt für jeden Bereich einen eigenen Ausschuss: Unterrichtsausschuss, Familienausschuss, usw. Außerdem kann jeder Ausschuss Experten, Referenten oder den zuständigen Minister einladen, um sich über die verschiedenen Themen genauer informieren zu lassen.

Bevor es zur Abstimmung im Nationalrat kommt, werden die vielen Gesetzesentwürfe in diesen Ausschüssen, vorbesprochen, diskutiert und gegebenenfalls abgeändert.

Welche Einflussmöglichkeiten haben Abgeordnete?

  • Neben den Aufgaben im Parlament (Arbeit in den Ausschüssen, im Plenum, …) ist die Präsenz und das Gespräch mit den Menschen im Wahlkreis der wesentlichste Bestandteil ihrer Arbeit.
  • Das “freie Mandat” ermöglicht den Abgeordneten, dass sie nach “freiem Gewissen”, also unbeeinflusst die Interessen der Bevölkerung vertreten können. Üblicherweise schließen sich die Abgeordneten jeder Partei zu Klubs zusammen – damit sie (wie vorhin beschrieben) ihre Stimmen bündeln können. Der Vorteil: Nicht jeder Abgeordnete kann Experte in jedem Bereich sein, deshalb müssen sie sich auf die Expertise ihrer Kollegen verlassen. Der Nachteil: Die Praxis entspricht nicht dem Prinzip des freien Mandats, da grundsätzlich nach “Klublinie” abzustimmen ist.
  • Die “berufliche Immunität” der Abgeordneten soll sicherstellen, dass sie ihr Mandat frei und unbeeinflusst ausüben – sie dürfen deshalb nur unter bestimmten Voraussetzungen strafrechtlich verfolgt werden. (Achtung: Gilt nur im Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit. Delikte wie Schnellfahren werden ganz normal bestraft.)
  • Jeder Abgeordnete hat ein “Fragerecht”, d.h. er kann den Mitgliedern der Bundesregierung Fragen stellen und so ihre Arbeit kontrollieren.
  • Fünf Abgeordnete können miteinander eine Gesetzesinitiative (= Gesetzesvorschlag) einbringen.

Mehr dazu auf der Homepage des Parlaments.

Organe (Helfer) des Nationalrates

Der Rechnungshof

Der Rechnungshof ist ein Organ des Nationalrates und mit der Prüfung der gesamten Staatsfinanzen beauftragt, er prüft somit die gesamte Verwaltung (Ministerien, Bundesländerverwaltung, Sozialversicherungen usw.).

Jährlich legt der Rechnungshof dem Nationalrat einen Rechnungsabschluss vor, also eine Abrechnung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des Staates – das Budget ist hingegen „nur ein Plan“ für die künftigen Ausgaben. Diesen Rechnungsabschluss muss der Nationalrat dann beschließen.

Die Volksanwaltschaft

Die Volksanwaltschaft ist ebenso ein Organ des Nationalrates. Die drei stimmenstärksten Parteien im Nationalrat haben das Recht, einen Vorschlag für den Volksanwalt zu machen. Die Volksanwaltschaft besteht aus drei Mitgliedern, die für sechs Jahre gewählt werden. Sie dient zur Kontrolle, um Missstände in der Verwaltung aufzuzeigen.

Jeder Bürger, der sich von einer Verwaltungseinrichtung benachteiligt fühlt (Bsp. durch einen Verwaltungsbescheid), kann sich an die Volksanwaltschaft wenden. Der Volksanwalt darf jedoch nur eine Empfehlung an die Verwaltung abgeben und niemanden vor Gericht vertreten. Ausgewählte Fällen sind sicherlich aus der ORF-Sendung “Bürgeranwalt” bekannt.

Möglichkeiten zur Auflösung des Nationalrates

Der Nationalrat kann auf folgende Art und Weise aufgelöst werden:

  • Selbstauflösung des Nationalrats durch einen Selbstauflösungsbeschluss (Mehrheit der Nationalratsabgeordneten beschließt die Auflösung).
  • Auflösung des Nationalrates durch den Bundespräsidenten.
  • Der Nationalrat kann mit einer Zweidrittelmehrheit eine Volksabstimmung über die Absetzung des Bundespräsidenten beschließen. Die Bundesversammlung (Nationalrat und Bundesrat) muss dem Antrag zustimmen. Ist das Volk nicht für die Absetzung, dann löst sich der Nationalrat automatisch auf.

Nach der Auflösung müssen innerhalb einer bestimmten Frist Neuwahlen stattfinden.