Wie entsteht ein Gesetz?

Schritt 1: Antrag stellen

Die beschriebenen Schritt beziehen sich auf die Bundesgesetzgebung – viele Schritte sind in der Landesgesetzgebung oder auf Gemeindebene ähnlich. Zuerst muss jemand einen Antrag auf ein neues Gesetz stellen – ein Antrag kann gestellt werden von:

  • Bundesregierung
  • mindestens 5 Nationalratsabgeordnete (= Initiativantrag)
  • Ausschuss des Nationalrates
  • Bundesrat
  • Volk (durch ein Volksbegehren)

Schritt 2: 1. Lesung im Nationalrat

Ist ein Antrag im Parlament eingelangt, wird über den allgemeinen Inhalt des Gesetzestextes und über die weitere Zuweisung an einen Ausschuss beraten.

Schritt 3: Bearbeitung im Ausschuss

Hier wird ein konkreter Antrag ausgearbeitet, wobei auch Experten zu Rate gezogen werden können.

Schritt 4: 2. Lesung im Nationalrat

Es findet eine Diskussion über den Entwurf des Ausschusses statt. Jetzt kann noch die eine oder andere Änderung vorgenommen werden, ehe über den Gesetzesantrag abgestimmt wird

Schritt 5: 3. Lesung im Nationalrat

In der abschließenden Debatte wird nun entgültig über den Gesetzesentwurf abgestimmt. Danach behandelt der Bundesrat das betreffende Gesetz und hat die Möglichkeit ein Veto einzulegen – stimmt er für das Gesetz, kann der nächste Schritt folgen.

Veto (= Einspruch)

Nützt der Bundesrat sein Veto-Recht, so wird der Antrag an den Nationalrat zurückverwiesen. Der Nationalrat kann nun Änderungen durchführen oder er beharrt auf diesem Gesetzesentwurf. Dazu muss die Hälfte der Nationalräte anwesend sein und die Hälfte zustimmen (= Beharrungsbeschluss).

Schritt 6: Unterschrift des Bundespräsident

Der Bundespräsident bestätigt mit seiner Unterschrift das ordnungsgemäße Zustandekommen des Gesetzes. Das heißt er überprüft den Gesetzwerdungsprozess auf Formfehler – er prüft nicht den Gegenstand des Gesetzes.

Schritt 7: Gegenzeichnung des Bundeskanzler

Dieser bestätigt die Unterschrift des Bundespräsidenten (Gegenzeichnung) und muss den Beschluss im Bundesgesetzblatt veröffentlichen. Außerdem ist er für die Durchführung des Gesetzes verantwortlich. Wenn du mehr darüber wissen möchtest oder Gesetzestexte recherchieren möchtest, dann schau einfach auf www.ris.bka.gv.at.