Der Bundespräsident
Der Bundespräsident ist “keine gesetzgebende Gewalt” – er zählt zur Verwaltung. Er ist das Staatsoberhaupt der Republik Österreich und repräsentiert den Staat nach außen. Der Amtssitz des Bundespräsidenten ist die Wiener Hofburg.
Die Wahl des Bundespräsidenten
- Der Bundespräsident wird direkt vom Volk gewählt.
- Man kann nur dann gewählt werden, wenn man für die Wahlen zum Nationalrat wahlberechtigt ist und spätestens am Wahltag das 35. Lebensjahr vollendet hat.
- Die Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält, gilt als gewählt. Erreicht dies im 1. Wahlgang kein Kandidat, erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden stimmenstärksten Kandidaten.
- Steht nur ein Kandidat zur Wahl, muss er durch eine Volksabstimmung (Ja / Nein) die absolute Mehrheit erreichen.
Die Amtsperiode des Bundespräsidenten dauert 6 Jahre – er darf daneben keinen anderen Beruf ausüben. Eine vorzeitige Absetzung ist nur aufgrund einer Volksabstimmung oder einer strafgerichtlichen Verurteilung möglich.
Ein Bundespräsident darf zweimal hintereinander zum Bundespräsidenten gewählt werden, dann müsste er einmal aussetzen und könnte dann wieder kandidieren – im der Realität war das in Österreich aber noch nie der Fall.
Am 4. Dezember 2016 wurde Dr. Alexander Van der Bellen (mehr zur Person) zum Bundespräsidenten gewählt. Der erste Wahltermin war am 24. April: Nachdem im ersten Wahlgang aber keiner der Kandidaten eine Mehrheit hatte, kam es am 22. Mai zur Stichwahl zwischen den beiden besten Kandidaten – Ing. Norbert Hofer und Dr. Alexander Van der Bellen. Sieger der Stichwahl war Dr. Alexander Van der Bellen. Die Wahl wurde im Anschluss von der FPÖ beim Verfassungsgerichtshof wegen Unregelmäßigkeiten angefochten, woraufhin die Wahl vom 22. Mai für ungültig erklärt wurde.
Die Wiederholung der Stichwahl wurde ursprünglich für den 2. Oktober 2016 angesetzt und schließlich verschoben auf den 4. Dezember (mehr zum Ablauf der Bundespräsidentschaftswahl 2016). Die Amtsgeschäfte des Bundespräsidenten führten bis zur Wahl die drei Präsidenten des Nationalrates.
Die wichtigsten Aufgaben des Bundespräsidenten:
- den Staat nach außen repräsentieren
- Bundeskanzler, die Bundesminister und die Staatssekretäre ernennen
- zwischenstaatliche Verträge abschließen
- das verfassungsmäßige Zustandekommen von Bundesgesetzen beurkunden
- Verleihung von Berufstitel, Amtstitel und Orden
- Oberbefehlshaber des Bundesheers sein
- den Bundeskanzlers oder die gesamte Bundesregierung entlassen (einzelne Mitglieder nur auf Vorschlag des Bundeskanzlers)
- auf Antrag der Bundesregierung den Nationalrat auflösen