Bildung einer Regierung
Nach der Nationalratswahl steht fest, welche Partei wieviele Stimmen erhalten hat. Dies kann bei der Regierungsbildung sehr entscheidend sein. Der Bundespräsident erteilt einer Person den Auftrag zur Regierungsbildung, von der er hofft, dass sie eine Mehrheit im Nationalrat hinter sich hat. Koalitionen werden natürlich nur dann gebildet, wenn keine Partei eine absolute Mehrheit erhält.
Der Bundespräsident ist bei der Ernennung des Bundeskanzlers an keine Vorschläge gebunden, kann also frei entscheiden, wen er auswählt. In der Regel ist das de Spitzenkandidat oder der Parteiobmann oder die Parteiobfrau der stimmenstärksten Partei. Der zukünftige Bundeskanzler schlägt nach den Regierungsverhandlungen dem Bundespräsidenten Personen vor, die er für die Ministerämter vorgesehen hat. Hat der Bundespräsident mit der Personalentscheidung kein Problem, wird die neue Bundesregierung von ihm angelobt und tritt ihre Arbeit an.
Aber bis es zu einer Angelobung kommt, bedarf es viel harter Arbeit. Jede Partei will ihre Interessen vertreten, daher wird bei Regierungsbildungen oft sehr lange verhandelt, da jede Partei ihre Anliegen einbringen möchte. Je nach Wahlergebnis sind folgende Regierungsformen möglich:
Koalitionsregierung
Meist ist es die Ausnahme, dass eine Partei die absolute Mehrheit erreicht, daher müssen sich die Parteien zusammenschließen, um die absolute Mehrheit im Nationalrat zu erreichen. Dies kann durch eine große oder eine kleine Koalition geschehen:
- Große Koalition: Die beiden stimmenstärksten Parteien bilden die Bundesregierung.
- Kleine Koalition: Eine größere Partei bildet mit einer kleinen die Bundesregierung.
Alleinregierung
Alleinregierung bedeutet, dass alle Mitglieder der Bundesregierung von einer Partei kommen. Bei einer absoluten Alleinregierung bildet eine Partei die Regierung, die bei der Nationalratswahl die absolute Mehrheit (50 % + 1 Stimme) erreicht hat.
Minderheitsregierung
Die Partei, die nicht über eine Mehrheit im Nationalrat verfügt, bildet alleine eine Regierung.
Jetzt werdet ihr euch wahrscheinlich fragen, warum man sich um eine Koalition bemüht, wenn man auch alleine eine Regierung bilden kann. Ganz einfach: Um einen Antrag im Nationalrat beschließen zu können, benötigt man eine absolute Mehrheit. Daher ist es sinnvoll, wenn die Mehrheit der Abgeordneten derselben Partei angehören, die auch die Bundesregierung stellt.
Konzentrationsregierung
Alle Parteien bilden gemeinsam die Bundesregierung. So geschehen im Jahren 1945 nach dem 2. Weltkrieg.
Und die Opposition kontrolliert die Regierung:
Alle anderen Parteien, die nicht in der Bundesregierung vertreten sind, zählen im Parlament zur Opposition. Die Aufgabe der Opposition ist es, die Regierungsarbeit zu kontrollieren, zu kritisieren und Alternativen aufzuzeigen.
Die Opposition kann zur Kontrolle der Regierung auf ihre parlamentarischen Kontrollrechte zurückgreifen:
- Fragerecht: Die Abgeordneten können schriftlich oder mündlich Fragen an
die Bundesminister stellen. - Zitationsrecht: Mit einfacher Mehrheit der Abgeordneten kann ein Bundesminister
in den Nationalrat zur Debatte geladen werden. - Untersuchungsausschuss: Mit einfacher Mehrheit kann ein Untersuchungsausschuss
eingesetzt werden, der bestimmte politische Fälle klären soll. - Misstrauensantrag: Mit einfacher Mehrheit kann der Bundesregierung oder
einzelnen Regierungsmitgliedern das „Vertrauen“ entzogen werden, d.h.
Verlust des Amtes.