Die Selbstverwaltung

Es gibt nicht nur Bund, Länder und Gemeinden, zwischen denen die Aufgaben genau geregelt sind, sondern unabhängige Körperschaften, die sich selbst verwalten und denen man keine Weisungen erteilen kann.

Man unterscheidet grundsätzlich zwischen territorialer (Bsp.: Gemeinde), beruflicher (Bsp.: Arbeiterkammer) und sozialer (Bsp.: Sozialversicherungsanstalten) Selbstverwaltung.

Beispiele für soziale Selbstverwaltung:

  • Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (NÖGKK)
  • Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB)
  • Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA)
  • Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA)

Beispiele für die berufliche Selbstverwaltung:

  • Wirtschaftskammer
  • Arbeiterkammer
  • Landwirtschaftskammer

Staatliche Organe können bei der Selbstverwaltung nur durch Gesetzgebung Einfluss ausüben, aber nicht direkt im täglichen “Geschäft” mitreden. Ebenso bestimmen die Gemeinden selbst, wie sie ihre finanziellen Mittel einsetzen. Es steht ihnen frei, ob sie mit dem Geld Straßen bauen, einen Kindergarten errichten oder die Volksschulen renovieren. Weiters heißt das beispielsweise für Bevölkerungsgruppen, dass sie sich in bestimmten Angelegenheiten selber durch ihre Vertreter (zB Sozialversicherungsanstalten – Bauern, Angestellte, Beamte etc.) vertreten und selber bestimmen können.

Die berufliche Selbstverwaltung darf aber nicht mit den freiwilligen Interessensvertretungen (Österreichischer Gewerkschaftsbund-ÖGB, Österreichische Industriellenvereinigung-IV) verwechselt werden, da bei der beruflichen Selbstverwaltung eine Zwangsmitgliedschaft besteht.