Der neue Termin für die Wiederholung der Stichwahl steht fest: Es ist der 4. Dezember 2016.
Das heißt: Wahltermin eintragen und hingehen oder vorher mit Wahlkarte wählen (@Wahlkartenwähler: Unbedingt die Beantragungsfrist beachten.)
Hintergrund: Die freiheitliche Partei hat die Bundespräsidenten-Stichwahl vom 22. Mai erfolgreich angefochten. Das Ergebnis: Der Verfassungsgerichtshof hat die Wahl für ungültig erklärt, da es zu formalen Fehlern bei der Auszählung der Wahlkarten in den Bezirkswahlbehörden gekommen ist. Die Stimmen wurden weder manipuliert, noch falsch ausgezählt – so der VfGH. Die Vorfälle in der Abwicklung der Wahl reichen allerdings aus, um die Wahl zu wiederholen.
Der daraufhin vorgeschlagene neue Termin – 2. Oktober – konnte nicht eingehalten werden, da die produzierten Wahlkarten schadhaft waren. Nun gilt der neue Wahltag mit 4. Dezember und die Vorbereitungen laufen bereits:
Hier die wichtigsten Fakten und Fristen zur Stichwahl findest du unter: www.help.gv.at
- Achtung NEU: Es dürfen alle österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wählen, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind (vorher waren nur jene wahlberechtigt, die zum Zeitpunkt des ersten Wahlganges wahlberechtigt waren)
Wählen mit Wahlkarte ermöglicht die Stimmabgabe in einem beliebigen Wahllokal in ganz Österreich oder naturgemäß per Briefwahl im In- und Ausland.
Die Wahlkarte kann schriftlich beim zuständigen Gemeinde- oder Stadtamt (zum Beispiel als E-Mail) oder online unter wahlkartenantrag.at beantragt werden.
Folgende Angaben sind für die schriftliche Beantragung der Wahlkarte erforderlich:
- Persönliche Daten (Name, Geburtsdatum und Wohnadresse)
- Identitätsnachweis (Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises, Reisepass, Personalausweis, …)
- Begründung, warum eine Wahlkarte beantragt wird
Weitere Infos: