Nationalratswahl 2017 – Wie wählen?

30. September 2017 Keine Kommentare

Die Nationalratswahl 2017 findet am Sonntag, den 15. Oktober 2017 statt.

Hier findest du keine Wahlempfehlung, sondern die Information, was du am Wahltag oder davor berücksichtigen solltest:

Darfst du wählen gehen?

Aktiv wahlberechtigt, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, sind

  • alle österreichischen Staatsbürger,
  • die am Wahltag, 15. Oktober 2017, mindestens 16 Jahre alt sind und
  • nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Variante I: Wählen im Wahllokal

Du bekommst rechtzeitig vor der Wahl die sogenannte “Amtliche Wahlinformation”, darin wird Wahllokal und die Wahlzeit angeführt.

Als Wähler musst du dich im Wahllokal ausweisen können. Es sollte daher ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis etc.) mitgenommen werden.

Wer eine Wahlkarte beantragt hat, darf seine Stimme nur mehr mit der Wahlkarte abgeben. Bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal, auch im “eigenen” Wahllokal, muss die Wahlkarte daher unbedingt mitgenommen werden!

Der Wahlleiter händigt das leere Wahlkuvert und den amtlichen Stimmzettel aus. Die Stimmabgabe erfolgt schließlich alleine und unbeobachtet in der Wahlzelle. Der Stimmzettel wird noch in der Wahlzelle in das Wahlkuvert gegeben und danach in die Wahlurne eingeworfen.

Variante II: Wählen mit Wahlkarte

Wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann, hat Anspruch auf eine Wahlkarte. Diese muss – unbedingt mit Begründung – bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde beantragt werden.

Wahlkartenanträge können seit dem 14. Juli 2017 (Tag der Ausschreibung der Wahl) gestellt werden. Diese sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

Siehe Details zum Wahlkarten-Antrag

Wählen mit Vorzugsstimmen

Bei Nationalratswahlen können (müssen aber nicht) Vorzugsstimmen für Personen der gewählten Partei vergeben werden. Es ist möglich, auf Bundes-, Landes- und Regionalebene jeweils eine Vorzugsstimme, daher also insgesamt drei Vorzugsstimmen, zu vergeben. Wenn ein Kandidat eine genügend große Anzahl an Vorzugsstimmen erhalten hat, kann er unabhängig vom Listenplatz einen Sitz im Nationalrat erhalten. So ist es grundsätzlich möglich, auch trotz einer schlechten Platzierung ein Mandat zu bekommen.

Siehe Musterstimmzettel

Wer Details nachschlagen möchte, kann sich auf der Homepage des Bundeskanzleramts informieren. Und die Bundesjugendvertretung hat ebenso jede Menge Informationen zur Wahl und den Parteien recherchiert.

Quelle: help.gv.at

 

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