Besondere Wahlbehörde

Das Symbolbild zeigt eine Frau am Mittwoch (18.09.2002) in DŸsseldorf bei der Stimmabgabe fŸr die Bundestagswahl mittels Briefwahl. Wegen der zunehmenden MobilitŠt und der Freizeitgewohnheiten erfreut sich die Briefwahl voraussichtlich wachsender Beliebtheit. 1998 hatte sich in Nordrhein-Westfalen bereits fast jeder fŸnfte (18 Prozent) fŸr diesen Weg der Stimmabgabe entschieden. dpa/lnwFür ältere und kranke Personen, die nicht mehr in der Lage sind das Wahllokal zu besuchen, steht eine fliegende Wahlkommission (= Besondere Wahlbehörde) zur Verfügung.

Damit diese Personen am Wahltag unter gleichen Bedingungen ihre Stimme abgeben können, besucht sie eine mobile Wahlkommission mit Stimmzettel und Urne – so ist die geheime Wahl zu Hause möglich.

Grundsätzlich sollte man sich erkundigen, ob es diese Möglichkeit in der jeweiligen Gemeinde gibt, da die Briefwahl diese Art der Wahl vielerorts schon abgelöst hat.