Vor der Wahl
Bei der Wahl zum Nationalrat – wie auch bei anderen Wahlen – hast du die Möglichkeit, eine gewünschte Partei und von dieser eine bestimmte Kandidatin oder einen bestimmten Kandidaten zu wählen. (im Folgenden der Wahlvorgang am Beispiel der Nationalratswahl)
Das Mandat
Als Mandat wird das Amt eines Abgeordneten bezeichnet. Eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter soll die Wünsche und Interessen seiner Wähler/innen vertreten und im Sinne der Bevölkerung sein Stimmrecht im Parlament wahrnehmen. Bei der Nationalratswahl sind 183 Mandate zu vergeben, das heißt österreichweit werden 183 Abgeordnete gewählt.
Die Wahlkreise

Beispiel
Österreich ist in neun Landeswahlkreise (= Bundesländer) und 39 Regionalwahlkreisen unterteilt. Abhängig von der Anzahl der Bewohner/innen wird jedem Regional- und Landeswahlkreis eine bestimmte Anzahl von Mandaten zugeteilt. Das gewährleistet, dass aus jedem Bundesland und jeder Region Abgeordnete vertreten sind.
Die Vorzugsstimme
Eine Vorzugsstimme kann jeweils für die Bundesliste, die Landesliste und Regionalliste abgegeben werden. Für die Bundes- und Landesliste ist in der Wahlkabine eine Liste der möglichen Kandidatinnen und Kandidaten angebracht. Bist du mit der Reihung nicht einverstanden, so kannst du sie durch deine Vorzugsstimme beeinflussen. Haben genug Wähler/innen eine Vorzugsstimme für einen Kandidaten abgegeben, so kann er dadurch nach vorne gereiht werden. Die Kandidatinnen und Kandidaten im Regionalwahlkreis siehst du am Stimmzettel angegeben, sie müssen nur angekreuzt werden.
Aber Vorsicht: Der oder die ausgewählte Vorzugskandidat/in muss der ausgewählten Partei angehören.