Wahlgrundsätze

Bei jeder Wahl, die in Österreich durchgeführt wird, müssen folgende Wahlgrundsätze eingehalten werden:

allgemein:

aktiv: Jede/r österreichische Staatsbürger/in, der/die mindestens 16 Jahre alt ist, darf wählen gehen und somit das politische Geschehen mitbestimmen.

passiv: Jede/r österreichische Staatsbürger/in ab 18 Jahre darf selbst für ein Amt kandidieren und gewählt werden. (Ausnahme: Bundespräsident ab 35 Jahre)

gleich:

Jede Stimme zählt gleich viel. Geschlecht, Ethnizität oder Klasse – das war früher zum Beispiel anders (Stichwort: Zensuswahlrecht: Je mehr Steuern jemand bezahlt hat, desto mehr war seine Stimme wert).

frei:

Niemand darf bei seiner Wahlentscheidung durch Zwang beeinflusst werden, das heißt jeder soll nach seinem Gewissen frei entscheiden können.

unmittelbar:

In Österreich wird jede Kandidatin und jeder Kandidat direkt vom Volk gewählt und nicht über Wahlmänner, wie das in den USA beispielsweise bei Präsidentschaftswahlen üblich ist. Konkret werden die Kandidatinnen und Kandidaten also über das Listenwahlrecht (es wird eine Partei und somit die vorgeschlagene Kandidatenliste gewählt) oder durch eine Vorzugsstimme gewählt.

geheim:

Die Wähler geben die Stimme in einer Kabine ab, stecken den Stimmzettel in ein Kuvert und werfen diesen in die Wahlurne. So wird gewährleistet, dass die Stimme wirklich geheim und unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgegeben werden kann.

persönlich:

Die Stimme muss persönlich abgegeben werden, du kannst daher keine Person beauftragen, für dich wählen zu gehen.