Jede/r wahlberechtigte Bürger/in wird vor der Wahl von seiner Wahlberechtigung per Brief verständigt (Wahlberechtigungskarte).
Mit der Wahlberechtigungskarte und einem amtlichen Ausweis kannst du am Wahltag in das dir zugewiesene Wahllokal gehen (der Ort des Wahllokals steht auf der Wahlberechtigungskarte).
Damit die Wahlkommission weiß, ob du schon wählen warst, wirst du aus einer Namensliste gestrichen. Somit kann kein/e Bürger/in zwei Stimmzettel ausfüllen und doppelt wählen.
Nach diesen “Formalitäten” erhältst du von einem Mitglied der Wahlkommission den eigentlichen Stimmzettel und ein Kuvert.
Mit Stimmzettel und Kuvert ausgestattet kannst du in eine freie Wahlkabine gehen und wählen. Damit dich niemand bei deiner Stimmabgabe beobachten kann, füllst du den Stimmzettel geheim in einer Wahlkabine aus.
Im letzten Schritt steckst du den Stimmzettel in das Kuvert…
…und wirfst dieses danach in die Wahlurne.